Tagesstätte für Menschen mit Suchterkrankungen

Zugang

Aufnahmemodalitäten

  • Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger
  • Hilfebewilligung durch den Kostenträger auf Grundlage eines sozialmedizinischen Gutachtens, eines Hilfeplans (ITP) sowie eines persönlichen Gespräches zu den Anliegen und Zielen des Betroffenen

Zur Entscheidungsfindung können nach einem ersten Gespräch gerne Probetage in unserer Tagesstätte absolviert werden. Bei der Antragstellung sind wir selbstverständlich gerne behilflich.

Ausschlusskriterien

  • Klienten in akuten Psychosen beziehungsweise Klienten, bei denen die psychotische Symptomatik im Vordergrund steht
  • Anfallsleiden, wenn die medizinische Akutbehandlung vordergründig ist
  • Akut gewalttätige beziehungsweise permanent mit Gewalt drohende Klienten
  • Klienten, die während der Betreuungszeiten konsumieren beziehungsweise anhaltend zum Konsum auffordern

Wir bitten zu beachten, dass in unseren Einrichtungen keine Suchtmittel konsumiert werden dürfen. Danke.