Tagesstätte für Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen

Zugang

Nach einem Erstgespräch und einer festgelegten Probezeit kann der oder die Hilfesuchende einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen. Bei der Antragstellung sind wir selbstverständlich gerne behilflich.

Vom Sozialamt wird ein sozialmedizinisches Gutachten angefordert.

In einem gemeinsam zu erstellenden Hilfeplan, dem sogenannten ITP, werden individuelle Ziele, Wünsche, Bedürfnisse und Vorgehensweisen erfasst und festgeschrieben. Der Kostenträger entscheidet dann auf Grundlage dieses gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans über die Art und den Umfang der Hilfe.

Die Kosten für den Aufenthalt in unserer Einrichtung übernimmt im Regelfall das zuständige Sozialamt. Gesetzliche Grundlage ist das BTHG.