Zugangswege / Erstvorstellung
Der Zugang zur Behandlung erfolgt über telefonische Anmeldung durch den einweisenden Arzt oder Psychotherapeuten bzw. durch die Familie selbst. In einem telefonischen Kurzinterview wird das Anliegen sondiert und entsprechend freier Ressourcen ein Vorgesprächstermin vereinbart. Anmeldungen können nicht durch andere Akteure des Helfersystems wie Schulsozialarbeitern, Jugendamtsmitarbeitern, pädagogischen Mitarbeitern in Jugendhilfeeinrichtungen oder Lehrern erfolgen - es erfolgt lediglich eine telefonische Beratung mit dem Hinweis, dass sich die für die Kinder zuständigen Erziehungsberechtigten selbst vorstellen müssen.