Sozialdienst

Charakteristisch für die Soziale Arbeit im Kontext der Sozialpsychiatrie ist die Betrachtung des Menschen in seiner Ganzheitlichkeit, also mit seiner Individualität und seiner Entwicklungsgeschichte, mit seinem soziokulturellen Lebensraum und seiner wirtschaftlichen Situation.

Der Kliniksozialdienst ist fester Bestandteil der Stationsteams. Das Ziel unserer Sozialarbeiter und Sozialpädagogen besteht darin – unter Nutzung und Berücksichtigung vorhandener Ressourcen – Beratung, Unterstützung und Organisation von Hilfen zu gewährleisten. Dabei soll auf Grundlage des personenzentrierten Ansatzes eine individuell zugeschnittene, der persönlichen und sozialen Situation angemessene Hilfe gefunden werden.

Die Unterstützung des Sozialdienstes auf der Station 1A bezieht sich unter anderem auf:

  • Klärung von Anspruchsvoraussetzungen gegenüber Leistungsträgern sowie Hilfen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Krankengeld, ALG I oder ALG II, Wohngeld, Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente)
  • Ersthilfen zur Schuldenregulierung und Vermittlung in Schuldnerberatung

Außerdem unterstützt der Kliniksozialdienst von Beginn der Behandlung an bei der Planung, Organisation und Vermittlung in weiterführende Hilfen für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt, wie z.B.:

  • ambulante Beratungsstellen (Suchtberatungsstelle u.a.)
  • Selbsthilfegruppen
  • Beantragung und Vermittlung in Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung/ Langzeittherapie, wenn nötig auch als Direktverlegung)
  • Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
  • gemeinsames Finden von sinnstiftenden Freizeitaktivitäten (Verein, Ehrenamt, Sport)
  • Angehörigenberatung
  • Kennenlernen und Vermittlung in Formen der Eingliederungshilfe zur Tagesstrukturierung und Beschäftigung, wie z.B. die Tagesstätte für Suchtkranke
  • häusliche Hilfen (Pflegedienst, Soziotherapie, Ambulant Betreutes Wohnen)
  • individuelle Beratung zur Beantragung sozialrechtlicher Leistungen (z.B. Zuzahlungsbefreiung, Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad)
  • Organisation von Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Rollator)
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht, gesetzlicher Betreuung und Patientenverfügung
  • Kennenlernen und Beantragung von Betreuten Wohnformen (z.B. sozialtherapeutisches Wohnheim für Suchtkranke)

Nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ sollen die Menschen darin gestärkt und gefördert werden, ihre Selbstwirksamkeit wieder zu entdecken und eigenverantwortlich zu leben. Das Ziel ist eine soziale Integration und größtmögliche Eigenständigkeit trotz der gesundheitlichen Veränderungen zu erreichen und die Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.

Sozialdienst Station 1A