Schulbegleitung

Unsere Zielgruppe

Anspruchsberechtigt sind nach § 35a SGB VIII Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Ansprechpartner zur Gewährung einer Schulbegleitung ist stets das Jugendamt Altenburger Land, Fachdienst "Allgemeiner Sozialer Dienst".