Jugend- & Familienhilfe

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer nach § 30 in Verbindung mit § 41 SGB VIII ist ein Leistungsangebot, welches die Arbeit mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter Bezugnahme des sozialen Lebensumfeldes und der Herkunftsfamilie fokussiert. Durch die Unterstützung sollen Entwicklungsprobleme bewältigt und Verselbstständigung gefördert werden.

Im Mittelpunkt der Begleitung durch den Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer steht der junge Mensch selbst.

Das Leistungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrem sozialen Verhalten auffallen, die unter Krisen und Störungen leiden, die in ihrer Familie, im Freundeskreis, in der Schule oder in der Ausbildung Schwierigkeiten haben oder gefährdet sind, Drogen zu konsumieren, gewalttätig oder straffällig zu werden.