Integrierte Versorgung

"Ambulant vor Stationär"

Der Grundsatz der Integrierten Versorgung lautet "Ambulant vor Stationär", die Grundlage ist § 140 a-d SGB V

  • Alle an der Behandlung Beteiligten arbeiten Hand in Hand (Netzwerk), Patient und Angehörige werden einbezogen
  • Qualitätsgesicherte, wirksame, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung
  • Organisatorisches, betriebswirtschaftliches, medizinisches und medizinisch-technisches Know-how

Definition:

Versorgung durch qualitätsgesicherte, fachübergreifende vernetzte Strukturen für zahlreiche Krankheitsbilder

Ziel:

Vermeidung von Krankenhausaufenthalten

Psychiatrie:

Ambulante Komplexbehandlung durch multiprofessionelle Teams


(Quelle: Integrierte Versorgung, Flächendeckende Komplexbehandlung, IVPNetworks, 2015)