Ambulante Soziotherapie

Zugang

Um die Ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V nutzen zu können, wird als Erstes eine Verordnung vom Facharzt oder Psychologischen Psychotherapeuten benötigt. Hausärzte können fünf Therapieeinheiten Soziotherapie verordnen. Es können fünf Probetermine verordnet werden. Anschließend erstellen wir gemeinsam mit der oder dem Betroffenen einen Betreuungsplan und reichen die Unterlagen bei der Krankenkasse ein.